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Lexikon

Jod ist ein Spurenelement. Es wird vor allem für den Aufbau von Schilddrüsenhormonen benötigt, die unter anderem für das Wachstum und die körperliche Entwicklung zuständig sind. Jod wird dem Körper über die Nahrung zugeführt. Es ist vor allem in Seefisch und Meeresfrüchten enthalten, außerdem in Fleisch, Milchprodukten und einigen Käsesorten sowie in jodiertem Speisesalz. Ein Jodmangel in der Schwangerschaft kann zu Entwicklungsstörungen beim Ungeborenen führen. Unter Umständen kann daher die vorbeugende Einnahme von Jodpräparaten (Jodmangelprophylaxe) empfehlenswert sein.

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Als Jodmangelprophylaxe bezeichnet man die Einnahme von Jodpräparaten, um einem Jodmangel vorzubeugen (Vorbeugung = Prophylaxe). Dies kann nötig sein, wenn der Jodbedarf erhöht ist und nicht durch die Nahrung gedeckt werden kann. Schwangere und Stillende haben einen erhöhten Tagesbedarf an Jod. Ob eine Jodmangelprophylaxe sinnvoll ist, klärt die Ärztin oder der Arzt.

Ein Jodmangel kann bei Kindern körperliche und geistige Entwicklungsstörungen zur Folge haben. Bei Erwachsenen äußert sich Jodmangel vor allem in Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und Verstopfung. Jodmangel kann außerdem zu einer Vergrößerung der Schilddrüse (Kropf) führen.

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Die Jugendämter sind kommunale Behörden, die unter anderem Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) anbieten oder vermitteln. Das Jugendamt verwaltet auch Plätze in Kindertageseinrichtungen.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung von Kindern an das örtliche Jugendamt wenden. Auch in Not- und Konfliktsituationen erhalten sie dort Beratung und Unterstützung. Minderjährige können sich ohne Wissen der Eltern an das Jugendamt wenden und dort Rat und Hilfe einfordern.

Bei bedeutenden Verstößen gegen das Kindeswohl – wie Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung – muss das Amt eingreifen. Das Amt übernimmt auch Vormundschaften über Kinder, wenn deren Eltern die elterliche Sorge nicht (voll) ausüben können – zum Beispiel weil sie noch sehr jung oder nicht zur Kindeserziehung fähig sind, sich in Haft befinden oder verstorben sind.

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